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Unter­suchung von Grund­stücken mit Altlasten

Sind umweltgefährdende Stoffe in den Boden, den Untergrund eines Grundstücks oder ins Grundwasser gelangt, spricht man von belasteten Standorten. Die Schadstoffe belasten die Umwelt und können eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen. Ist ein belasteter Standort sanierungsbedürftig, spricht man von Altlasten.


Ihre Ansprechpersonen

Timon Aeschlimann

Yves Reutimann

Samuel Weber


Altlasten­untersuchung für Grundstücke mit umwelt­gefährdenden Stoffen

Bei Grundstücken, auf denen in der Vergangenheit mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, Abfälle deponiert wurden oder sich Havarien oder Unfälle ereignet haben, muss eine Altlastenuntersuchung vorgenommen werden.

Spätestens bei der Planung eines Bauvorhabens, vor einer Umnutzung sowie beim Erwerb oder Verkauf von Immobilien werden entsprechende Altlastenuntersuchungen zum Thema. Je früher eine solche Untersuchung vorgenommen und in die Projektierung einbezogen wird, desto eher können zeitraubende Sistierungen vermieden werden.

Altlasten­kataster

Die Kantone und der Bund führen einen Kataster der belasteten Standorte (KbS), auch Altlastenkataster genannt. Ein Katastereintrag ist oftmals mit strengen Auflagen und mit zum Teil hohem finanziellen und administrativen Aufwand verbunden.

Unsere Zielsetzungen sind

  • Erfüllen der altlasten- und abfallrechtlichen Anforderungen
  • Schutz von Grundwasser, Oberflächengewässern, Boden, Luft und Mensch
  • Minimieren von altlastenbedingten Verzögerungen im Planungs- und Bauprozess

Wir richten uns an

  • Öffentliche und private Eigentümer-/Bauherrschaften

Unsere Leistungen beinhalten

  • Durchführung historisch-technischer Vorunter­suchungen
  • Erstbeurteilung und Empfehlung für Anpassung oder Löschung des Kataster­eintrags
  • Aushub­begleitung, Altlasten-Fachbau­begleitung
  • Unterstützung im Kosten­teilungs­verfahren
  • Entsorgungskonzepte und Minderwert­schätzungen

Häufige Fragen zu Altlast­unter­suchungen

Wann ist eine Altlasten­untersuchung erforderlich?

Eine Altlastenuntersuchung ist erforderlich, wenn ein Grundstück im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragen ist oder Hinweise auf frühere belastende Nutzungen bestehen.

Vor Bauprojekten, Handänderungen oder Umnutzungen muss abgeklärt werden, ob vom Standort eine Gefährdung für Mensch oder Umwelt ausgeht.

Rechtsgrundlage bilden insbesondere das Umweltschutzgesetz (USG) sowie die Altlasten-Verordnung (AltlV).

Was ist der Kataster der belasteten Standorte (KbS)?

Der Kataster der belasteten Standorte ist ein öffentlich einsehbares Verzeichnis von Standorten, bei denen eine Belastung des Bodens oder Grundwassers nicht ausgeschlossen werden kann.

Ein Eintrag bedeutet nicht automatisch Sanierungsbedarf. Er zeigt jedoch an, dass eine Untersuchung oder Beurteilung erforderlich sein kann.

Wie läuft eine Altlasten­untersuchung ab?

Eine Altlastenuntersuchung erfolgt in mehreren Phasen:

  1. Historische Untersuchung (Auswertung früherer Nutzungen)
  2. Technische Untersuchung (Probenahmen von Boden, Untergrund oder Grundwasser)
  3. Gefährdungsabschätzung
  4. Beurteilung des Handlungsbedarfs

Die Ergebnisse werden dokumentiert und mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

Wann ist eine Sanierung erforderlich?

Eine Sanierung ist erforderlich, wenn von einem Standort eine schädliche oder lästige Einwirkung auf Mensch oder Umwelt ausgeht.

Ob ein Sanierungsbedarf besteht, wird im Rahmen der Untersuchung festgestellt und gemäss Altlasten-Verordnung beurteilt.

Nicht jeder belastete Standort ist automatisch sanierungspflichtig.

Wer trägt die Verantwortung und die Kosten?

Grundsätzlich gilt in der Schweiz das Verursacherprinzip gemäss Umweltschutzgesetz.

Kann der Verursacher nicht mehr ermittelt werden, können Kosten unter bestimmten Voraussetzungen auf Eigentümer oder öffentliche Hand verteilt werden.

Eine frühzeitige Untersuchung schafft Transparenz und Planungssicherheit – insbesondere bei Grundstücks­transaktionen oder Bauprojekten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne beraten wir Sie zu Fragen bei Altlasten auf Grundstücken.