Mit der seit Anfang 2016 in Kraft getretenen Abfallverordnung (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen, VVEA) muss in Baubewilligungsgesuchen beschrieben sein, ob bei Um- und Rückbauten schadstoffbelastete Bauabfälle anfallen und wie sie entsorgt werden.
Das Vorgehen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist unterschiedlich. IPSO ECO unterstützt Sie dabei mit ihrem Fachwissen die richtigen Schritte anzugehen.